Kaiser IIE AG

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Ob in Restaurants oder Hotels, in Spitälern oder Altersheimen, beim Importeur oder Händler, in Metzgereien oder Bäckereien – überall, wo Lebensmittel produziert und verkauft werden, führen die kantonalen Behörden unangemeldete Inspektionen durch. 1995 wurde die Lebensmittel­gesetzgebung in der Schweiz verschärft. Seither sind sämtliche Betriebe der Lebensmittelindustrie, vom kleinen Familienunternehmen bis zur Grosskantine, zu einer systematischen Selbstkontrolle verpflichtet.

Theorie und Praxis

Was in der Theorie schon nicht einfach klingt, ist in der Praxis noch weitaus komplexer. Mit anderen Worten: Für viele Betriebe ist es schlicht schwierig, die strengen Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften der Behörden im Alltag richtig umzusetzen.

Massgeschneidertes Angebot

Hier schafft die 1999 gegründete Kaiser IIE AG professionell und nachhaltig Abhilfe. Mit einem massgeschneiderten, kostentransparenten Dienstleistungsangebot sorgen wir von der Beratung und Konzepterstellung über die Inspektion, Analyse, Expertise und Deklaration bis hin zur intensiven Schulung dafür, dass Sie mit Ihrem Betrieb bei den Behörden einen tadellosen Eindruck hinterlassen.

Fachkenntnis

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Tätigkeit in der Lebensmittelinspektion, nicht zuletzt auch im Vollzug, verfügen wir über umfangreiche Fachkenntnisse und sehr gute Kontakte zu den amtlichen Lebensmittel­kontrollstellen in verschiedenen Kantonen. Weil wir ganz genau wissen, was von Gesetzes wegen von Ihnen verlangt wird, unterstützen wir Sie auch nur dort, wo Sie unsere Hilfe wirklich benötigen. Dieser bedarfsgerechte Service und unsere enge Zusammenarbeit mit akkreditierten, renommierten Labors garantieren Ihnen mehr Kosteneffizienz und ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis.

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