ExpertiseWir sagen Ihnen,
was Sache ist.

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Das eidgenössische Lebensmittelgesetz ist klar definiert, doch für den Laien nicht immer auf Anhieb verständlich. Wir sagen Ihnen, was Sache ist und reden Klartext. Bei all Ihren Fragen und Anliegen rund um die Gesetzgebung stehen wir Ihnen mit viel Fachkompetenz und grossem Engagement zur Seite.

Beurteilung

Im Bereich der Produktbeurteilung klären wir ab, ob ein Produkt gemäss Lebensmittelgesetz erlaubt ist und ob Sie über alle benötigten Angaben verfügen.

Gutachten

Bei Neu- und Umbauten von Küchen und Produktionsbereichen nehmen wir die Planbegutachtung vor. Wir führen aber auch die lebensmittelrechtliche Begutachtung von Einrichtungen und Räumlichkeiten durch. Des Weiteren prüfen wir die Abläufe und Prozesse in Ihrem Betrieb und unterbreiten Ihnen bei Bedarf Optimierungsvorschläge.

Umsetzung im Betrieb

Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der praktischen Umsetzung von Gesetzesvorschriften in Ihrem Betrieb. Last but not least erstellen und kontrollieren wir benötigte Spezifikationen zu Ihren Produkten und prüfen das dazugehörige Werbematerial – insbesondere jenes für Speziallebensmittel.

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