Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verbietet die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Das Verbot tritt am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft.
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
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